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(akkreditierter Standort)
BWA Umwelt GmbH
Campus21
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A-2345 Brunn am Gebirge
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Fax +43(0)50 / 397-88
office[at]bwa-umwelt.at

Firmenbuchnummer: 531920 k
UID Nr.: ATU75865235

Niederlassung Amstetten:
BWA Umwelt GmbH
Schloss Hubertendorf 1 / Top 16
3372 Blindenmarkt
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BWA Umwelt GmbH
Fachmarktstraße 3A
5071 Wals/Siezenheim
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 Allgemeine Geschäftsbedingungen der BWA Umwelt GmbH

 Stand: 10/2020

§ 1 Geltungsbereich 

Die Rechtsbeziehungen der BWA Umwelt GmbH zu ihrem Auftraggeber (AG) bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie die BWA Umwelt GmbH ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 Auftrag 

Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, fernmündliche oder durch Mitarbeiter getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden im Rahmen der Vertragsverhandlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der BWA Umwelt GmbH. Gegenstand des Auftrags sind chemische, physikalisch-chemische, mikrobiologischen und biologische Analysen, Beratungen, Hilfestellungen bei Planungen, gutachterliche Tätigkeiten wie die Feststellung von Tatsachen, Überwachungen, Kontrollen, Darstellung von Erfahrungsschätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung nach dem aktuellen Stand der Technik im Bereich der Umweltanalytik, Untersuchungen von Wasser, Abwasser, Trinkwasser, Boden, Abfall, Brennstoffen, sowie analytischen Beratungsdienstleistungen. Die akkreditierten Leistungen sind in den jeweils gültigen Akkreditierungsumfängen der akkreditierten Inspektionsstelle festgelegt und werden bei Bedarf gerne zur Verfügung gestellt.

Sämtliche notwendigen chemische, physikalisch-chemische, mikrobiologischen und biologische Analysen werden ausschließlich von dafür akkreditierten Prüfstellen ausgeführt.

§ 3 Durchführung des Auftrags 

Der Leistungsumfang eines Auftrages wird vor der Auftragserteilung festgelegt. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform. Der Auftrag wird durch die BWA Umwelt GmbH unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Die BWA Umwelt GmbH kann ihre Tätigkeit im Bedarfsfall auch durch Einschaltung externer Sachverständiger erbringen. Die BWA Umwelt GmbH ist berechtigt, zur sachgerechten Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Messungen nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen oder durch kompetente Unterauftragnehmer durchführen zu lassen, ohne dass es hierfür der besonderen Zustimmung des AG bedarf. Im Fall von akkreditierten Tätigkeiten ist der AG im Fall von Unterauftragsvergaben durch seine Auftragsvergabe damit einverstanden. Unterauftragnehmer erhalten grundsätzlich keine personenbezogenen, sondern lediglich die zur Analyse notwendigen Daten in anonymisierter Form. Im Fall einer Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO arbeiten Unterauftragnehmer strikt weisungsgebunden und im Einklang mit den Bestimmungen des Artikel 28 DSGVO. Soweit unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des AG einzuholen. Die BWA Umwelt GmbH wird vom AG ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, hat der AG der BWA Umwelt GmbH hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers 

Der AG darf der BWA Umwelt GmbH keine Weisungen erteilen, die deren tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis verfälschen können. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass der BWA Umwelt GmbH alle für die Ausführungen des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen.

§ 5 Schweigepflicht 

Der BWA Umwelt GmbH ist es untersagt, Tatsachen und Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Die BWA Umwelt GmbH ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei ihrer Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt, wenn sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet ist, vom AG dazu schriftlich beauftragt bzw. ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbunden wird.

§ 6 Datenschutz 

Im Rahmen der Auftragserfüllung verarbeitet die BWA Umwelt GmbH personenbezogene bzw. auftragsbezogene Daten soweit notwendig. Diese Daten werden ausschließlich zweckgebunden verarbeitet und zur Auftragserfüllung, Rechnungslegung und Übermittlung von Analysenergebnissen verwendet. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 7 Urheberrechtschutz 

Die Veröffentlichung von Ergebnisberichten, Gutachten, ihre Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung ist nur im Rahmen des vertraglich bestimmten Verwendungszwecks unter namentlicher Nennung der BWA Umwelt GmbH sowie nur vollinhaltlich gestattet, die auszugsweise Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung der BWA Umwelt GmbH.

§ 8 Vergütung 

Die BWA Umwelt GmbH hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Preise werden i.d.R. projektbezogen vereinbart. Als Basis dient die jeweils aktuelle Preisliste der BWA Umwelt GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen, gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

§ 9 Zahlung und Zahlungsverzug 

Die vereinbarte Vergütung wird mit Zugang der Leistung (Prüfbericht, Inspektionsbericht, allgemeiner Bericht, Gutachten) beim AG fällig. Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Rechnungs- bzw. Honorarnotenzustellung erfolgt auf elektronischem Wege via Email, auf Basis des Erlasses des BMF, GZ BMF-010219/0288-VI/4/2012 vom 19.12.2012, zur Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Weg auch ohne digitaler Signatur. Auf ausdrücklichen Wunsch des AG zum postalischen Rechnungsversandt, wird ein Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt. Ein Skontoabzug bedarf der schriftlichen Zustimmung seitens der BWA Umwelt GmbH und ist dem Grunde nach nicht vereinbart. Die postalische Übersendung der Berichte unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung per Nachnahme ist zulässig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie nur zahlungshalber angenommen. Kommt der AG mit der Zahlung oder einer Vorschusszahlung in Verzug, so kann die BWA Umwelt GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in der Höhe des aktuellen gesetzlichen Verzugszinssatzes über dem Basiszinssatz berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der BWA Umwelt GmbH auf entsprechenden Nachweis vorbehalten. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen ist die BWA Umwelt GmbH berechtigt, alle Vergütungsforderungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch bei Nichteinlösung von Wechseln und Schecks. Gegen die Ansprüche der BWA Umwelt GmbH kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des AG ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht.

§ 10 Fristüberschreitung 

Soweit bei Auftragserteilung keine Fristen und/oder Termine für die Auftragsdurchführung vereinbart wurden, übernimmt die BWA Umwelt GmbH keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Termins oder einer bestimmten Frist. Im Falle der Vereinbarung einer Frist zur Ablieferung der Leistung beginnt diese mit Vertragsabschluss. Benötigt die BWA Umwelt GmbH für die Leistungserbringung Unterlagen des AG oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bzw. des Vorschusses.

§ 11 Kündigung 

Die BWA Umwelt GmbH und der AG können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds ist die Kündigung ausgeschlossen. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den die BWA Umwelt GmbH zu vertreten hat, so steht ihr eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als diese für den AG objektiv verwertbar ist. In allen anderen Fällen behält die BWA Umwelt GmbH den Anspruch auf volle Aufwendungen. Sofern der AG im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % der Vergütung für die von der BWA Umwelt GmbH noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

§ 12 Gewährleistung 

Der AG kann als Gewährleistung zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Hierzu bedarf es einer Nachfristsetzung von angemessener Dauer, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der AG vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung durch den AG der BWA Umwelt GmbH schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.

Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

§ 13 Haftungsausschluss und Verjährung 

Die BWA Umwelt GmbH schließt die Haftung für sich und die von ihr Beauftragten – gleich, aus welchem Rechtsgrund – für alle Fälle aus, wenn nicht ein Schaden jeglicher Art aufgrund groben Verschuldens verursacht wurde. Vom Haftungsausschluss nicht erfasst ist weiter die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der BWA Umwelt GmbH beruhen. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. Die Rechte des AG aus Gewährleistung gemäß § 11 werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in § 9 abschließend geregelt. Sämtliche Ansprüche verjähren nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist der Sitz der BWA Umwelt GmbH. Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz der BWA Umwelt GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln, so gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Hauptsitz der BWA Umwelt GmbH. Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.